Ausgleichskasse Schwyz
IV-Stelle Schwyz
Rubiswilstrasse 8
Ibach/SZ
  Postanschrift
Postfach 53, 6431 Schwyz
Tel. 041 819 04 25
Fax 041 819 05 25
  Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8 - 11.45 h, 13.30 - 17 h

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Eine Initiative der Junior Chamber International Innerschwyz für die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Offene Stellen

Schwangerschaft und Geburt

Mutterschaftsentschädigung

Sie werden Mutter? Wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt erwerbstätig sind und in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen, haben Sie Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Zudem müssen Sie unmittelbar vor der Geburt des Kindes während mindestens neun Monaten im Sinne des AHV-Gesetztes obligatorisch versichert gewesen sein. Die Mutterschaftsentschädigung wird während 14 Wochen ausgerichtet. Der Anspruch entfällt aber, wenn Sie die Erwerbstätigkeit schon früher wieder aufnehmen.

Auch als Selbständigerwerbende haben Sie Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Diesen müssen Sie direkt bei der Ausgleichskasse geltend machen, bei der Sie zuletzt abgerechnet haben.

Für die Berechnung und die Auszahlung der Mutterschaftsentschädigungen sind die Ausgleichskassen auf vollständige Informationen gemäss Anmeldung angewiesen.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „Mutterschaftsentschädigung“ und an unserem online-Schalter.

 

Geburtszulage

Für jedes Kind wird eine einmalige Geburtszulage von 1'000 Franken ausgerichtet.

 

Familienzulagen

Im Kanton Schwyz haben neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen. Für Kinder bis zum 16. Geburtstag wird eine monatliche Familienzulage von 200 Franken ausbezahlt. Kinder in Ausbildung erhalten bis zum Ende der Ausbildung, längstens jedoch bis zum 25. Geburtstag, eine Familienzulage von 250 Franken.

Wenn Sie als selbständiger Landwirt tätig sind oder in landwirtschaftlichem Arbeitsverhältnis stehen, gilt das Bundesgesetz über Familienzulagen in der Landwirtschaft.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „Familienzulagen“ und an unserem online-Schalter.

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