| Ausgleichskasse Schwyz IV-Stelle Schwyz Rubiswilstrasse 8 Ibach/SZ |
Postanschrift Postfach 53, 6431 Schwyz Tel. 041 819 04 25 Fax 041 819 05 25 |
Öffnungszeiten Montag - Freitag 8 - 11.45 h, 13.30 - 17 h |
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Eine Initiative der Junior Chamber International Innerschwyz für die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die Arbeitgebenden liefern die ALV-Beiträge, die sie vom Lohn ihrer Arbeitnehmenden abgezogen haben, zusammen mit ihren eigenen Beiträgen und gleichzeitig mit den Beiträgen an die AHV, IV und EO ab.
Auch während Kurzarbeit oder bei einem von der ALV anerkannten Arbeitsausfall wegen schlechten Wetters müssen die Arbeitgebenden die vollen Beiträge sowie die Prämien für die obligatorische Unfallversicherung auf den ganzen Lohn entrichten. Dabei können sie die ganzen Beitragsanteile der Arbeitnehmenden vom Lohn abziehen. Ihre eigenen, während dieser Zeit anfallenden Beiträge erhalten die Arbeitgebenden von der Arbeitslosenkasse vergütet.
Altersrentnerinnen und -rentner, die weiter einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sind von der Beitragspflicht an die ALV befreit.
Weitere Informationen
2.08 - Arbeitslosenversicherung
2.11 - Beitragspflicht auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen