Ausgleichskasse Schwyz
IV-Stelle Schwyz
Rubiswilstrasse 8
Ibach/SZ
  Postanschrift
Postfach 53, 6431 Schwyz
Tel. 041 819 04 25
Fax 041 819 05 25
  Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8 - 11.45 h, 13.30 - 17 h

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Eine Initiative der Junior Chamber International Innerschwyz für die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

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Krankenversicherung (KVG)

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) erklärt in der Schweiz die Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) für die gesamte Wohnbevölkerung für obligatorisch. So soll eine angemessene Behandlung bei Krankheit und Unfall gewährleistet werden. Dieser gesetzlichen Pflicht ist innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt nachzukommen. In Ausnahmefällen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich.

Im Auftrag des Kantons ist die Ausgleichskasse zuständig für die Überprüfung des Versicherungsobligatoriums sowie die Durchführung der individuellen Prämienverbilligung.

 

Weitere Informationen

6.07 - Obligatorische Krankenversicherung - Individuelle Prämienverbilligung
Krankenversicherung Schweiz – EU

Formulare

Abklärung der KVG-Versicherungspflicht
Bescheinigung ausländischer Krankenversicherer

Links

Bundesamt für Gesundheit
Grundlagen, Sinn und Zweck der sozialen Krankenversicherungen

Santésuisse
Branchenverband der schweizerischen Krankenversicherer

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