Ausgleichskasse Schwyz
IV-Stelle Schwyz
Rubiswilstrasse 8
Ibach/SZ
  Postanschrift
Postfach 53, 6431 Schwyz
Tel. 041 819 04 25
Fax 041 819 05 25
  Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8 - 11.45 h, 13.30 - 17 h

Suche

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden über die soziale Sicherheit im Kanton Schwyz.

Abonnieren Sie unseren Newsletter.

Partnerweb

Sparen Sie Zeit und wickeln Sie Ihre Lohn- und Personalmeldungen online über das PartnerWeb ab.

Netzwerk Arbeit

Eine Initiative der Junior Chamber International Innerschwyz für die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Offene Stellen

Pensionierte

Bei Eintritt ins Rentenalter haben Sie einiges zu berücksichtigen

 

Beitragspflicht

Die Beitragspflicht dauert bis zum Ende des Monats, in welchem Sie das ordentliche Rentenalter erreichen. Ein Rentenvorbezug befreit Sie somit nicht von der Beitragspflicht. Wenn Sie über das Erreichen des Rentenalters hinaus arbeitstätig bleiben, müssen Sie vom Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit nur für den Teil Beiträge bezahlen, der je Arbeitgeber 1'400 Franken im Monat bzw. 16'800 Franken im Jahr übersteigt. Bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit besteht eine Beitragspflicht auf dem Einkommen, das 16'800 Franken im Jahr übersteigt.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „AHV Beiträge“ und an unserem online-Schalter.

 

Rentenanmeldung

Der wichtigste Grundsatz für Rentnerinnen und Rentner: keine Leistung ohne Anmeldung. Sowohl für die ordentliche Rente, wie auch für den Rentenvorbezug müssen Sie rechtzeitig die Anmeldung an die Ausgleichskasse einreichen, bei der Sie oder Ihr Arbeitgeber zuletzt für Sie abgerechnet hat. Der Rentenvorbezug bei der AHV ist nur für ein oder zwei Jahre möglich.

Weitere Leistungen im Rentenalter
Der Grundsatz gilt auch für alle ergänzenden Leistungen im AHV-Alter:

  1. Hilflosenentschädigung: Wer bei den alltäglichen Lebensverrichtungen auf Hilfe angewiesen ist, kann sich für eine Hilflosenentschädigung anmelden.
  2. Hilfsmittel: Im Alter können sich Behinderungen einstellen, die durch Hilfsmittel wie Hörgeräte, Lupenbrillen, Prothesen, Rollstühle etc. erleichtert oder überwunden werden können. Die AHV leistet Kostenbeiträge für eine Reihe solcher Hilfsmittel an Altersrentnerinnen und -rentner, die in der Schweiz wohnen.
  3. Ergänzungsleistungen: Wenn die AHV-Rente nicht die minimalen Lebenskosten deckt, kann eine Ergänzungsleistung zur AHV ausgerichtet werden.
  4. Individuelle Prämienverbilligung (IPV): Auch AHV-Rentnerinnen und -Rentner in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „AHV Leistungen“ und an unserem online-Schalter.

Impressum  |  Disclaimer  |  Kontakt