| Ausgleichskasse Schwyz IV-Stelle Schwyz Rubiswilstrasse 8 Ibach/SZ |
Postanschrift Postfach 53, 6431 Schwyz Tel. 041 819 04 25 Fax 041 819 05 25 |
Öffnungszeiten Montag - Freitag 8 - 11.45 h, 13.30 - 17 h |
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Eine Initiative der Junior Chamber International Innerschwyz für die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Ob Ihre Erwerbstätigkeit als selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit eingestuft wird, entscheidet die Ausgleichskasse aufgrund der wirtschaftlichen und arbeitsorganisatorischen Verhältnisse im Einzelfall. Ohne Bestätigung der Ausgleichskasse gelten Sie im sozialversicherungsrechtlichen Sinne nicht als selbständigerwerbend.
Beitragspflicht
Als Selbständigerwerbender im Sinne der AHV bezahlen Sie Beiträge auf dem selbständigen Erwerbseinkommen. Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs und endet mit der Erwerbsaufgabe.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „AHV Beiträge“ und an unserem online-Schalter.
Familienzulagen
Im Kanton Schwyz haben auch Selbständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen. Sie können sich freiwillig der Familienausgleichskasse anschliessen. Dabei darf das AHV-pflichtige Einkommen nicht höher als 54’800 Franken pro Jahr sein. Die Einkommensgrenze wird um jedes zulagenberechtigte Kind um 5’480 Franken pro Jahr erhöht. Schliesslich gehen auch allfällige Ansprüche als arbeitnehmende Person vor.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „Familienzulagen“ und an unserem online-Schalter.
EO- und Mutterschaftsentschädigung
Selbständigerwerbende erhalten eine Betriebszulage von 67 Franken pro Tag für die Dauer der Dienstabwesenheit gemäss EO-Gesetz. Selbständigerwerbende Frauen haben Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Dieser muss direkt bei der Ausgleichskasse geltend gemacht werden. Für Berechnung und Auszahlung der EO- und Mutterschaftsentschädigungen sind die Ausgleichskassen auf vollständige Informationen gemäss Anmeldung angewiesen.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „Erwerbsersatz / Mutterschaft“ und an unserem online-Schalter.