Ausgleichskasse Schwyz
IV-Stelle Schwyz
Rubiswilstrasse 8
Ibach/SZ
  Postanschrift
Postfach 53, 6431 Schwyz
Tel. 041 819 04 25
Fax 041 819 05 25
  Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8 - 11.45 h, 13.30 - 17 h

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Eine Initiative der Junior Chamber International Innerschwyz für die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Offene Stellen

Selbständigerwerbende

Ob Ihre Erwerbstätigkeit als selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit eingestuft wird, entscheidet die Ausgleichskasse aufgrund der wirtschaftlichen und arbeitsorganisatorischen Verhältnisse im Einzelfall. Ohne Bestätigung der Ausgleichskasse gelten Sie im sozialversicherungsrechtlichen Sinne nicht als selbständigerwerbend.

 

Beitragspflicht

Als Selbständigerwerbender im Sinne der AHV bezahlen Sie Beiträge auf dem selbständigen Erwerbseinkommen. Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs und endet mit der Erwerbsaufgabe.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „AHV Beiträge“ und an unserem online-Schalter.

 

Familienzulagen

Im Kanton Schwyz haben auch Selbständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen. Sie können sich freiwillig der Familienausgleichskasse anschliessen. Dabei darf das AHV-pflichtige Einkommen nicht höher als 54’800 Franken pro Jahr sein. Die Einkommensgrenze wird um jedes zulagenberechtigte Kind um 5’480 Franken pro Jahr erhöht. Schliesslich gehen auch allfällige Ansprüche als arbeitnehmende Person vor.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „Familienzulagen“ und an unserem online-Schalter.

 

EO- und Mutterschaftsentschädigung

Selbständigerwerbende erhalten eine Betriebszulage von 67 Franken pro Tag für die Dauer der Dienstabwesenheit gemäss EO-Gesetz. Selbständigerwerbende Frauen haben Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Dieser muss direkt bei der Ausgleichskasse geltend gemacht werden. Für Berechnung und Auszahlung der EO- und Mutterschaftsentschädigungen sind die Ausgleichskassen auf vollständige Informationen gemäss Anmeldung angewiesen.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „Erwerbsersatz / Mutterschaft“ und an unserem online-Schalter.

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