| Ausgleichskasse Schwyz IV-Stelle Schwyz Rubiswilstrasse 8 Ibach/SZ |
Postanschrift Postfach 53, 6431 Schwyz Tel. 041 819 04 25 Fax 041 819 05 25 |
Öffnungszeiten Montag - Freitag 8 - 11.45 h, 13.30 - 17 h |
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Eine Initiative der Junior Chamber International Innerschwyz für die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Beitragspflicht
Die Ehepartner und die eingetragenen Partner gelten im ganzen Jahr der Eheschliessung als verheiratet. Im Jahr der Ehescheidung oder der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft ist das individuelle Einkommen und Vermögen für die Beitragsberechnung massgebend.
Im so genannten Splitting-Verfahren werden die Versicherungsbeiträge von verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebender Personen während der Kalenderjahre der Ehe beziehungsweise Partnerschaft geteilt und gegenseitig gutgeschrieben.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „AHV Beiträge“ und an unserem online-Schalter.
Familienzulagen
Bei Trennung bzw. Scheidung muss die anspruchsberechtigte Person für die Familienzulagen neu bestimmt werden. Senden Sie dafür eine Kopie der Trennungsvereinbarung bzw. des Scheidungsurteils an die Familienausgleichskasse.Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „Familienzulagen“ und an unserem online-Schalter.