| Ausgleichskasse Schwyz IV-Stelle Schwyz Rubiswilstrasse 8 Ibach/SZ |
Postanschrift Postfach 53, 6431 Schwyz Tel. 041 819 04 25 Fax 041 819 05 25 |
Öffnungszeiten Montag - Freitag 8 - 11.45 h, 13.30 - 17 h |
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Eine Initiative der Junior Chamber International Innerschwyz für die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Die Frühintervention verfolgt folgende Ziele:
Damit die IV-Stelle Leistungen der Frühintervention bewilligen kann, muss die versicherte Person bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons das IV-Anmeldeformular einreichen.
Ablauf der Frühintervention
Wenn aus der Anmeldung hervorgeht, dass der versicherten Person Leistungen der IV zustehen, werden ihren Bedürfnissen entsprechende Frühinterventionsmassnahmen vereinbart. In einem Eingliederungsplan, der gemeinsam mit der betroffenen Person und den wichtigsten Ansprechpersonen in ihrem Umfeld erstellt wird, werden verbindliche Ziele festgehalten und Verantwortlichkeiten und Fristen definiert. Während der Frühintervention besteht kein Anspruch auf Taggelder. Es werden in erster Linie Massnahmen ergriffen, durch die mit verhältnismässig geringem Aufwand eine grosse Wirkung erzielt werden kann. Parallel zu den Frühinterventionsmassnahmen prüft die IV-Stelle, ob die versicherte Person die gesetzlichen Voraussetzungen für weitere Leistungen der Invalidenversicherung erfüllt.
Massnahmen der Frühintervention
Die IV-Stelle prüft folgende möglichen Massnahmen der Frühintervention:
Die IV-Stelle koordiniert die Leistungen und Massnahmen der beteiligten Versicherer.
Ende der Frühintervention
In der Regel endet die Frühintervention nach sechs Monaten mit dem Grundsatzentscheid der IV-Stelle über das weitere Vorgehen. Hat die versicherte Person keinen Leistungsanspruch, wird das Gesuch abgelehnt. Besteht hingegen ein Anspruch, werden die Integrationsmassnahmen oder berufliche Massnahmen weitergeführt, sofern diese weiterhin angezeigt sind. Zeigten die Frühinterventionsmassnahmen nicht die erwünschte Wirkung und bestehen keine Aussichten auf Eingliederung oder eine Erhöhung der Arbeitsfähigkeit, beginnt die IV-Stelle mit der Abklärung des Rentenanspruchs.
Weitere Informationen
4.12 - Früherfassung und Frühintervention
Formulare