| Ausgleichskasse Schwyz IV-Stelle Schwyz Rubiswilstrasse 8 Ibach/SZ |
Postanschrift Postfach 53, 6431 Schwyz Tel. 041 819 04 25 Fax 041 819 05 25 |
Öffnungszeiten Montag - Freitag 8 - 11.45 h, 13.30 - 17 h |
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Eine Initiative der Junior Chamber International Innerschwyz für die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Integrationsmassnahmen dienen der Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung, wenn der gesundheitliche Zustand der versicherten Person dafür zu wenig stabil ist. Die Massnahmen sind insbesondere auf die Bedürfnisse von Menschen mit psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit ausgerichtet. Als Grundvoraussetzung sollte die versicherte Person am Arbeitsplatz mindestens zwei Stunden täglich an mindestens vier Tagen pro Woche präsent sein können.
Folgende Massnahmen sind möglich:
Die Durchführung von Integrationsmassnahmen erfolgt in einer EingIiederungsinstitution oder wirtschaftsnah in einem Unternehmen. Im zweiten Fall betreut und begleitet eine Fachperson der IV-Stelle die versicherte Person und den Arbeitgebenden. Der Arbeitgebende erhält für die Betreuung einen finanziellen Beitrag von maximal 60 Franken pro Tag.
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