Ausgleichskasse Schwyz
IV-Stelle Schwyz
Rubiswilstrasse 8
Ibach/SZ
  Postanschrift
Postfach 53, 6431 Schwyz
Tel. 041 819 04 25
Fax 041 819 05 25
  Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8 - 11.45 h, 13.30 - 17 h

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Netzwerk Arbeit

Eine Initiative der Junior Chamber International Innerschwyz für die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Offene Stellen

Massnahmen beruflicher Art

Die berufliche Eingliederung ist das zentrale Ziel der IV-Stellen. Die Leistungen in diesem Bereich sind deshalb sehr umfangreich und reichen von Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und Beiträgen für Arbeitgebende bis hin zu Kapitalhilfe bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Die beruflichen Eingliederungsmassnahmen sollen die körperlich, geistig oder psychisch eingeschränkte Erwerbsfähigkeit wieder herstellen, verbessern oder erhalten. Wenn die gesundheitlichen Probleme die Arbeitsfähigkeit im bisherigen Beruf stark beeinträchtigen, mutet die IV-Stelle der versicherten Person auch eine Umschulung und den Wechsel in einen neuen Aufgabenbereich zu. Der Anspruch auf eine Rente wird erst geprüft, wenn alle Möglichkeiten zur Wiedereingliederung ausgeschöpft wurden.

 

Anspruch

Um den Anspruch auf berufliche Massnahmen geltend zu machen, muss sich die versicherte Person mittels Formular bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons anmelden. Die IV-Stelle kann berufliche Massnahmen bewilligen, nachdem sie die gesetzlichen Voraussetzungen abschliessend geprüft hat. Während der Durchführung von beruflichen Eingliederungsmassnahmen haben versicherte Personen Anrecht auf die Vergütung von Reisekosten. Zudem wird der Anspruch auf Hilfsmittel und Taggelder geprüft.

 

Mitwirkung der versicherten Person

Die versicherte Person ist gesetzlich dazu verpflichtet, an Eingliederungsmassnahmen aktiv teilzunehmen und alles Zumutbare zum Erhalt ihrer Erwerbsfähigkeit beizutragen. Je stärker sich die versicherte Person um ihre Eingliederung bemüht, desto wirksamer sind die beruflichen Massnahmen.

 

Die beruflichen Massnahmen im Überblick

Der Anspruch auf berufliche Massnahmen wird im Einzelfall geprüft und hängt von der persönlichen Ausgangslage ab.

 

 

Weitere Informationen

4.09 - Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV
Dienstleistungen der IV-Stelle für Arbeitgeber
Testarbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt

 

Formulare

Anmeldung für Erwachsene: Berufliche Integration/Rente 
Fragebogen für Arbeitgebende: Berufliche Integration/Rente

 

Links

Netzwerk Arbeit – eine Initiative der Junior Chamber International Innerschwyz
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