| Ausgleichskasse Schwyz IV-Stelle Schwyz Rubiswilstrasse 8 Ibach/SZ |
Postanschrift Postfach 53, 6431 Schwyz Tel. 041 819 04 25 Fax 041 819 05 25 |
Öffnungszeiten Montag - Freitag 8 - 11.45 h, 13.30 - 17 h |
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Eine Initiative der Junior Chamber International Innerschwyz für die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Versicherte Personen haben Anspruch auf die vom Bundesamt für Sozialversicherungen anerkannten Hilfsmittel der Invalidenversicherung, welche sie benötigen
Über die Arten von Hilfsmitteln gibt das Merkblatt «Hilfsmittel der IV» Auskunft. Der Anspruch auf Hilfsmittel bleibt bestehen, wenn das AHV-Rentenalter erreicht wird. Altersrentenbezüger und -bezügerinnen haben zudem Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel, auch wenn sie vor Eintritt des AHV-Rentenalters keine Hilfsmittel bezogen haben.
Der Anspruch kann geltend gemacht werden, indem versicherte Personen bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons das Anmeldeformular für Hilfsmittel einreichen.
Weitere Informationen
Formulare
Anmeldeformular für Erwachsene: Hilfsmittel
Anmeldeformular für Minderjährige