Ausgleichskasse Schwyz
IV-Stelle Schwyz
Rubiswilstrasse 8
Ibach/SZ
  Postanschrift
Postfach 53, 6431 Schwyz
Tel. 041 819 04 25
Fax 041 819 05 25
  Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8 - 11.45 h, 13.30 - 17 h

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Eine Initiative der Junior Chamber International Innerschwyz für die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Offene Stellen

Hilfsmittel

Versicherte Personen haben Anspruch auf die vom Bundesamt für Sozialversicherungen anerkannten Hilfsmittel der Invalidenversicherung, welche sie benötigen

Über die Arten von Hilfsmitteln gibt das Merkblatt «Hilfsmittel der IV» Auskunft. Der Anspruch auf Hilfsmittel bleibt bestehen, wenn das AHV-Rentenalter erreicht wird. Altersrentenbezüger und -bezügerinnen haben zudem Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel, auch wenn sie vor Eintritt des AHV-Rentenalters keine Hilfsmittel bezogen haben.

Der Anspruch kann geltend gemacht werden, indem versicherte Personen bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons das Anmeldeformular für Hilfsmittel einreichen.

 

 

Weitere Informationen

4.03 - Hilfsmittel der IV

Formulare

Anmeldeformular für Erwachsene: Hilfsmittel
Anmeldeformular für Minderjährige

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