Die CO₂-Abgabe fördert den sparsamen Umgang mit fossilen Brennstoffen. Zwei Drittel der Einnahmen werden an Bevölkerung und Wirtschaft zurück verteilt. Für Unternehmen erfolgt die Rückverteilung ab 2025 proportional zur ALV-Lohnsumme (bis max. 148'200 Franken pro Mitarbeitendem). Die Ausgleichskassen übernehmen die Auszahlung im Auftrag des BAFU. Unternehmen mit Verminderungsverpflichtung sind ab 2025 von der Rückverteilung ausgeschlossen.
Rückverteilung 2025
Betreiber mit einer Verminderungsverpflichtung sind von der CO2-Abgabe befreit und ab 2025 neu von der Rückverteilung ausgeschlossen. Da diese Betreiber zum Zeitpunkt der Rückverteilung 2025 noch nicht bekannt sind, kann der Ausschluss der Rückverteilung nicht vorgenommen werden. Daher wird die Rückverteilung des Jahres 2025 in das Jahr 2026 verschoben. Die Rückverteilung 2025 erfolgt somit zusammen mit der Rückverteilung 2026 im Jahr 2026.
Wichtiger Hinweis
18. August 2025 News

Rückverteilung Wirtschaft für das Jahr 2025 erfolgt erst 2026