Regelungen ab dem 17. September 2020
Die Leistungen der Corona Erwerbsersatzentschädigung (CE) in der ersten Welle der Corona-Pandemie basierten auf einer Notverordnung, die am 16. September 2020 ausgelaufen ist. Der Bundesrat hat am 11. September 2020 die rechtliche Grundlage geschaffen, damit die CE unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 17. September 2020 weiter ausbezahlt werden kann.

Zudem hat das Bundesparlament am 25. September 2020 das Covid-19-Gesetz geschaffen und der Bundesrat hat am 4. November 2020 die entsprechende Verordnung erlassen.

Diei Anmeldefrist für Corona-Erwerbsersatz ist spätestens per 30. September 2022 abgelaufen.