Arbeitgeberkontrolle

Die Ausgleichskassen sind verpflichtet, die angeschlossenen Arbeitgebenden periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu kontrollieren (Art. 68 AHVG und Art. 162ff AHVV).

Die Ausgleichskasse Schwyz führt einen Teil der Kontrollen durch eigene Revisoren durch. Weiter arbeiten wir mit der Revisionsstelle der Ausgleichkassen (RSA) und der Suva als externe Partner zusammen.

Die Arbeitgeberkontrolle dient in erster Linie zum Schutz der Arbeitnehmenden und der Korrektur von fehlerhaften AHV-Lohndeklarationen. Die Revisoren nehmen jedoch auch eine Beratungsfunktion wahr. Somit haben Arbeitgebende anlässlich der Kontrolle auch die Gelegenheit, Fragen und Unklarheiten direkt mit einer Fachperson zu besprechen.