
Lohnbeiträge
Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt bei Erwerbstätigen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Beitragspflichtig sind auch verheiratete Ehepartner ohne Erwerbseinkommen. Sofern der erwerbstätige Ehepartner auf seinem Einkommen jedoch mindestens den doppelten Mindestbeitrag entrichtet und dauernd und voll erwerbstätig ist, gilt der Beitrag des anderen, nichterwerbstätigen Ehepartners ebenfalls als bezahlt. Die Beitragspflicht endet mit dem Erreichen des ordentlichen Referenzalters, sofern die Erwerbstätigkeit aufgegeben wird.
Beitragsbezug
Die AHV-Beiträge werden auf dem massgebenden Lohn entrichtet. Die Beiträge werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch getragen. Der Arbeitgeber zieht den Anteil des Arbeitnehmers direkt vom Lohn ab. Das Inkasso beim Arbeitgeber erfolgt durch die Ausgleichskasse zusammen mit den Beiträgen an IV/EO/ALV/FAK.

Die Beiträge an die Familienausgleichskasse und die Verwaltungskosten tragen die Arbeitgebenden allein.Für den Bezug der Beiträge setzt die Ausgleichskasse Akontobeiträge fest. Dies sind provisorische Beiträge, die auf der Höhe der voraussichtlichen Lohnsumme basieren. Sobald sich die Höhe der Lohnsumme wesentlich ändert, muss der Arbeitgeber die Ausgleichskasse davon in Kenntnis setzen. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Rechnungsperiode zahlbar. Nicht fristgerechte Bezahlungen werden gemahnt und können Verzugszinsen nach sich ziehen.Die definitiven Beiträge werden aufgrund der jährlichen Lohnbescheinigung des Arbeitgebenden festgesetzt. Diese Abrechnung muss spätestens bis zum 30. Januar nach Ende des Beitragsjahres bei der Ausgleichskasse eintreffen. Wer diesen Termin nicht einhält, muss auf der Differenz Verzugszinsen bezahlen. Die Lohndaten können auch elektronisch mittels AHVeasy übermittelt werden.
Geringfügige Entgelte, die 2'500 Franken im Kalenderjahr nicht übersteigen, sind nicht beitragspflichtig. Ausnahme sind Löhne für in Privathaushalten beschäftigte Arbeitnehmende (Reinigungskräfte, Gärtner etc.) und Kulturschaffende, welche von Tanz- und Theaterproduzenten, Phono- und Audiovisionsproduzenten, Radio und Fernsehen, sowie Schulen im künstlerischen Bereich entlöhnt werden. Auf diese Löhne müssen in jeden Fall Beiträge bezahlt werden. Sogenannte "Sackgeldjobs" sind von der AHV-Beitragspflicht befreit. Die Regelung gilt für junge Leute bis zum vollendeten 25. Altersjahr, die pro Jahr nicht mehr als 750 Franken bei einer Tätigkeit in Privathaushalten verdienen.
Wer über das Referenzalter hinaus arbeitet, bezahlt weiterhin Beiträge an AHV, IV und EO. Die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung fallen weg. Es gibt allerdings für jedes Arbeitsverhältnis einen Freibetrag von 16'800 Franken pro Jahr bzw. 1'400 Franken pro Monat, auf dem Sie keine Beiträge an AHV, IV und EO bezahlen.
Arbeitnehmende können auf den Freibeitrag verzichten. So können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beitragslücken im individuellen AHV-Konto füllen und die Altersrente erhöhen (bis zur Maximalrente). Möchten Sie auf den Freibetrag verzichten? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und informieren Sie danach Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber vor der ersten Lohnzahlung, nachdem Sie das Referenzalter erreicht haben. Ist die Lohnzahlung bereits erfolgt, ist rückwirkend kein Verzicht auf den Freibetrag mehr möglich. Die Regelung gilt pro Kalenderjahr, pro Arbeitgeber und wird automatisch für das nächste Kalenderjahr übernommen. Sie gilt auch für Nachzahlungen, die im betreffenden Jahr erfolgen (Realisierungsprinzip).
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Information Anleitung zur Lohndeklaration
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Merkblatt Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer
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Merkblatt Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO
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Merkblatt Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen
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Merkblatt Hausdienstarbeit
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PDF-Formular Lohndeklaration 2025
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PDF-Formular Lohndeklaration 2024
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PDF-Formular Lohndeklaration 2025 im vereinfachten Verfahren
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PDF-Formular Lohndeklaration 2024 im vereinfachten Verfahren
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PDF-Formular Lohnnachtrag
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PDF-Formular Anpassung Lohnsumme
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Online Formular Anmeldung für juristische Personen und Personengesellschaften
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PDF-Formular Anmeldung für private Arbeitgebende (Hausdienst)
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PDF-Formular Anmeldung für Zweigniederlassungen (nur FAK)
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Online Formular Mutationsmeldung Familienzulagen
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Online Formular Fristverlängerung Lohndeklaration beantragen
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Online-Rechner Berechnung der AHV-Beiträge für eine/n Arbeitnehmende/n
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