Prämienverbilligung (IPV)

Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung der Versicherten führen. Hier können die kantonalen Prämienverbilligungen helfen.

Gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) müssen die Prämienverbilligungen immer direkt an die Krankenkasse ausbezahlt werden. Die Krankenkassen bringen die Prämienverbilligung dann direkt bei der Prämienrechnung in Abzug.

IPVdigital
Die Anmeldung zur Prämienverbilligung für das Jahr 2025 ist digital möglich. Nach der digitalen Anmeldung erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2025 wurde verlängert. Als Anmelde- und Verwirkungsfrist gilt der 31. Dezember 2025. Je nach Anmeldeeingang erhalten Sie die Prämienverbilligung möglicherweise rückwirkend per 1. Januar 2025.