Anmeldefrist für die Prämienverbilligung Ende September beachten

05. September 2017

Der Antrag auf individuelle Prämienverbilligung für das Jahr 2018 muss bis am 30. September 2017 bei der Ausgleichskasse Schwyz eingereicht werden. Auf Anmeldungen nach dem 30. September kann nicht mehr eingetreten werden.

Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen oder das Vermögen der Versicherten. Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) unterstützt darum Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen und leistet einen Beitrag an ihre Krankenkassenprämien. Die IPV werden von Bund, Kanton und den Gemeinden finanziert.

Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, die

  • Wohnsitz im Kanton Schwyz haben
  • einer anerkannten Krankenkasse angeschlossen sind und
  • die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen

Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2018 läuft am 30. September 2017 ab. Auf Anmeldungen nach dem 30. September kann nicht mehr eingetreten werden. Die Beweislast für die rechtzeitige Eingabe liegt bei den Versicherten.

Die Prämienverbilligung muss schriftlich mit dem offiziellen Formular und allen nötigen Unterlagen bei der Ausgleichskasse Schwyz angemeldet werden. Das Anmeldeformular und das Merkblatt über die Prämienverbilligung sind im Online-Schalter auf www.aksz.ch verfügbar.

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