Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Schwyzer Zahlen 2014

23. Februar 2015

Personen, die eine Rente der AHV oder IV beziehen, haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Der Hintergrundbericht 2014 der Ausgleichskasse Schwyz enthält umfassende Zahlen und Fakten.

Personen, die eine Rente der AHV oder IV beziehen, haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Ergänzungsleistungen sollen zusammen mit der ersten Säule (AHV/IV), der zweiten Säule (berufliche Vorsorge) und der dritten Säule (Selbstvorsorge) den Existenzbedarf der Betagten, Hinterlassenen und Invaliden decken. Die EL sind abhängig von Vermögen und Einkommen.

Die Ausgleichskasse Schwyz richtete im vergangenen Jahr 62‘400‘254 Franken EL aus. Ende 2014 bezogen 3‘449 AHV- oder IV-Rentner eine laufende Ergänzungsleistung. Weitere interessante Zahlen, Fakten und Hintergründe können dem EL-Bericht 2014 entnommen werden.

Ergänzungsleistungen werden vollumfänglich aus Steuergeldern finanziert. Von den Gesamtausgaben trägt der Bund 26 %. Kanton und Gemeinden leisten einen Anteil von je 37 %.

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