Individuelle Prämienverbilligung für 31'000 Schwyzerinnen und Schwyzer

17. Dezember 2016

Bei der Ausgleichskasse Schwyz sind für das kommende Jahr 2017 rund 21‘500 Anmeldungen für eine individuelle Prämienverbilligung eingegangen. Die Anmeldefrist für die IPV 2017 ist abgelaufen.

Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) vermindert die Belastung mit Krankenkassenprämien bei Personen, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben. Bei der Ausgleichskasse Schwyz sind für das kommende Jahr 2017 rund 21‘500 Anmeldungen für eine IPV eingegangen.

Ende November haben wir 31‘000 Schwyzerinnen und Schwyzer über den Anspruch und die Höhe ihrer IPV informiert. Parallel dazu haben wir auch die Krankenkassen über den IPV-Anspruch im Einzelfall orientiert. So können die Krankenkassen die IPV bereits bei der Prämienrechnung ab dem Monat Januar 2017 berücksichtigen.   Die Anmeldefrist für die IPV 2017 ist am 30. September 2016 abgelaufen. Für das Jahr 2017 können keine Anmeldungen mehr entgegen genommen werden. Die Anmeldeformulare für die IPV 2018 sind ab Mitte April 2017 auf unserer Webseite aufrufbar. Umfassende Informationen zur IPV und weiteren Sozialversicherungen sind auch auf unserer Webseite verfügbar. Unsere Fachleute stehen Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung (041 819 04 25 oder info(at)aksz.ch).

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