Informationen für Arbeitgeber: Änderungen 2021
23. November 2020
In diesem Jahr informieren wir unsere Arbeitgeber digital. Welche Änderungen treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft, die für die Schwyzer Arbeitgeber relevant sind? Die Dokumentation bietet einen Überblick.

Im November laden wir die grössten Arbeitgeber im Kanton Schwyz jeweils zu Informationsveranstaltungen ein. Schwerpunkt dabei bilden die Änderungen bei den Sozialversicherungen aufs neue Jahr. Aufgrund der Corona-Situation sind solche Veranstaltungen in diesem Jahr nicht möglich. Alternativ informieren wir Sie digital.
Das Jahr 2020 hat uns alle gefordert. Aber es gibt auch gute Neuigkeiten für die Wirtschaft:
- So wird der Beitragssatz der finanzierenden Arbeitgeber an die Familienausgleichskasse Schwyz auf den 1. Januar 2021 gesenkt. Gleichzeitig werden die Zulagen für die Familien erhöht.
- Schwyzer Betriebe und neu auch Selbständigerwerbende, die digital mit der Ausgleichskasse Schwyz abrechnen, profitieren von einer Reduktion ihrer Verwaltungskostenbeiträge von zwanzig Prozent.
- Weiter konnten wir im Herbst eine einmalige Rückvergütung der Verwaltungskostenbeiträge im Umfang von einer Million Franken ausschütten. Dieser Betrag war abhängig von der Jahreslohnsumme der Unternehmen.
Unsere Dokumentation enthält die wichtigsten Informationen für Arbeitgeber zu den Änderungen auf den 1. Januar 2021.
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