Lohnbescheinigung 2016 - Einreichefrist der Formulare bis 30. Januar 2017

16. Januar 2017

Im Dezember haben die Schwyzer Arbeitgeber Unterlagen für die Lohnbescheinigung 2016 erhalten. Die Formulare sind bis zum 30. Januar 2017 einzureichen. Nach Fristablauf fallen Verzugszinsen an.

Das Formular zur Lohnbescheinigung steht Ihnen auch auf unserer Webseite zur Verfügung. Dort finden Sie ebenfalls eine Anleitung zum Ausfüllen der Lohnbescheinigung. Auch fürs 2017 gilt: Melden Sie uns Mutationen wie Ein- und Austritte von Mitarbeitenden mit Familienzulagen sowie Änderungen der Lohnsummen umgehend.

In unserem Online-Schalter sind alle notwendigen Formulare verfügbar. Wir weisen Sie zudem auf Folgendes hin: Wer im Haushalt eine Hilfe einstellt (Raumpflegerin, Kindermädchen etc.) ist verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für diese Person abzurechnen. Die Abrechnungspflicht ist obligatorisch und wichtig, um Beitragslücken der versicherten Person zu vermeiden. Für die Abrechnung der meist kleinen Lohnsummen empfehlen wir Ihnen das vereinfachte Abrechnungsverfahren.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Fachleute gerne für Auskünfte zur Verfügung (info(at)aksz.ch oder Telefonnummer 041 819 04 25).

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