Prämienverbilligung 2018: Über 26'000 Personen persönlich angeschrieben

20. April 2017

Die Ausgleichskasse Schwyz hat in den letzten Tagen rund 26‘000 Steuerpflichtige, die voraussichtlich Anspruch auf IPV haben, angeschrieben und ihnen ein personalisiertes Formular und eine ausführliche Broschüre zugestellt.

Die Krankenkassenprämien werden ohne Rücksicht auf das Einkommen oder Vermögen der Versicherten erhoben. Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) vermindert die Belastung der Krankenkassenprämien bei Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben.

Die Ausgleichskasse Schwyz hat in den letzten Tagen rund 26‘000 Steuerpflichtige, die voraussichtlich Anspruch auf IPV haben, angeschrieben und ihnen ein personalisiertes Formular und eine ausführliche Broschüre zugestellt.  

Die Anmeldung für die IPV erfolgt jeweils im Vorjahr. Für das Jahr 2018 muss das Anmeldeformular bis spätestens 30. September 2017 bei der Ausgleichskasse Schwyz eingereicht werden. Auf Anmeldungen nach dem 30. September 2017 kann nicht mehr eingetreten werden. Die Beweislast für die rechtzeitige Eingabe liegt bei den Versicherten.

Haben Sie Fragen zur IPV oder zu weiteren Sozialleistungen? Auf unserer Webseite finden Sie umfassende Informationen. Auch unsere Fachleute stehen Ihnen für Auskünfte zur Verfügung (info(at)aksz.ch), Telefon 041 819 04 25)

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