Prämienverbilligung 2020: Die Anmeldefrist läuft demnächst ab

18. September 2019

Am 30. September 2019 läuft die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2020 ab. Wer fürs kommende Jahr eine Prämienverbilligung beantragen möchte, muss das entsprechende Formular noch bis Ende September 2019 bei der Ausgleichskasse einreichen.

Am 30. September 2019 läuft die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2020 ab. Wer fürs kommende Jahr eine Prämienverbilligung beantragen möchte, muss das entsprechende Formular noch bis Ende September bei der Ausgleichskasse einreichen.

Anmeldeformulare, die nach dem 30. September eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird keine Kulanz gewährt. Die Beweislast für die rechtzeitige Einreichung liegt bei den Versicherten.

Krankenkassenprämien werden ohne Rücksicht auf das Einkommen oder Vermögen der Versicherten erhoben. Prämienverbilligungen sollen Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen helfen, die Prämienlast zu tragen.

Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, die

  • Wohnsitz im Kanton Schwyz haben
  • einer anerkannten Krankenkasse angeschlossen sind und
  • die wirtschaftlichen Verhältnisse erfüllen 

Die Prämienverbilligung muss schriftlich mit dem offiziellen Formular und allen nötigen Unterlagen bei der Ausgleichskasse Schwyz angemeldet werden. Das Anmeldeformular und das Merkblatt über die Prämienverbilligung sind im Online Schalter verfügbar.

 

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