Prämienverbilligung (IPV) 2022

13. April 2021

Die individuelle Prämienverbilligung vermindert die Belastung der Krankenkassenprämien bei Personen, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben. Die Ausgleichskasse Schwyz hat rund 30'000 Personen angeschrieben, die voraussichtlich Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben.

Für das Jahr 2022 muss das Anmeldeformular bis spätestens 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Spätere Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Wir empfehlen Ihre Anmeldung bis im Herbst 2021 einzureichen. So werden Sie im Dezember 2021 über Ihren Anspruch fürs kommende Jahr informiert und die Krankenkasse kann so die Prämienverbilligung bereits ab Januar 2022 bei Ihren Prämienrechnungen berücksichtigen.

Mit IPVdigital haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anmeldung online einzureichen. Mit dieser Option erhalten Sie umgehend per E-Mail eine Eingangsbestätigung und brauchen nicht mehr das Formular auszufüllen, zu unterschreiben und per Briefpost an uns zu senden.

Die Unterlagen für den Antrag auf eine Prämienverbilligung für das Jahr 2022 sind ab sofort auf unserer Webseite verfügbar. 

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