Prämienverbilligung 2024: Anmeldung und Online-Berechnung

04. Mai 2023

Die Unterlagen für die Anmeldung für eine Prämienverbilligung für das Jahr 2024 sind ab sofort auf unserer Webseite verfügbar.

Die Ausgleichskasse Schwyz hat rund 30'000 Personen die Unterlagen für die Prämienverbilligung 2024 zugestellt. Das Anmeldeformular und eine informative Broschüre können hier direkt heruntergeladen werden.

Personen, welche im Jahr 2023 im Kanton Schwyz Prämienverbilligung erhalten haben, gelten neu von Amtes wegen für das Anspruchsjahr 2024 als angemeldet. Sie haben von der Ausgleichskasse Schwyz eine Anmeldebestätigung für das Anspruchsjahr 2024 erhalten.

Steuerpflichtige Personen, welche im Jahr 2023 keinen Anspruch auf Prämienverbilligung hatten, aber auf Grund der aktuell bekannten Steuerdaten allenfalls Anspruch auf Prämienverbilligung 2024 haben, wurden von der Ausgleichskasse Schwyz direkt mit einem Anmeldeformular 2024 und Merkblatt bedient.

Frist
Für das Jahr 2024 muss das Anmeldeformular bis spätestens 31. Dezember 2024 eingereicht werden. Spätere Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anmeldung bis im Herbst 2023 einzureichen. So werden Sie im Dezember 2023 über Ihren Anspruch für das Jahr 2024 informiert und die Krankenkasse kann so die Prämienverbilligung bereits ab Januar 2024 bei Ihren Prämienrechnungen berücksichtigen  

Online-Anmeldung / Online-Änderungen
Mit IPVdigital haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anmeldung online einzureichen. Auch Änderungen gegenüber der Anmeldebestätigung können hier ganz einfach online mitgeteilt werden. Mit dieser Option erhalten Sie umgehend per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Die Einreichung der Unterlagen in Papierform ist damit hinfällig. 

Online-Berechnung
Wissen Sie nicht, ob Sie Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben? Mit unserem Berechnungstool können Sie einen provisorischen Anspruch berechnen lassen. 

Chatbot Aivy
Auf unserer Website hilft Ihnen Chatbot "Aivy" bei Fragen und beim Anmeldeprozess.

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