Prämienverbilligung: Anmeldefrist Ende September beachten

13. September 2016

Die Anmeldung für die Prämienverbilligung vom kommenden Jahr ist am 30. September 2016 abgelaufen.

Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen oder das Vermögen der Versicherten. Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) unterstützt darum Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen und leistet einen Beitrag an ihre Krankenkassenprämien.

Die IPV werden von Bund, Kanton und den Gemeinden finanziert. Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, die

  • Wohnsitz im Kanton Schwyz haben
  • einer anerkannten Krankenkasse angeschlossen sind und
  • die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen

Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2017 läuft am 30. September 2016 ab. Auf Anmeldungen nach dem 30. September 2016 kann nicht mehr eingetreten werden.

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