Prämienverbilligung: Über 24'000 Personen informiert

20. April 2015

Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) vermindert die Belastung der Krankenkassenprämien bei Personen, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben. Die Ausgleichskasse Schwyz hat 24'000 Personen direkt informiert.

Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) vermindert die Belastung der Krankenkassenprämien bei Personen, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben.

Die Ausgleichskasse Schwyz hat in den letzten Tagen rund 24 500 Steuerpflichtige, die voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben, persönlich angeschrieben und ihnen ein Formular und eine Broschüre zugestellt.

Die Anmeldung für die Prämienverbilligung erfolgt jeweils im Vorjahr. Für das Jahr 2016 muss das Anmeldeformular bis spätestens 30. September 2015 bei der Ausgleichskasse Schwyz eingereicht werden. Auf Anmeldungen nach dem 30. September 2015 kann nicht mehr eingetreten werden.

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