Reform zur Stabilisierung der AHV angenommen

27. September 2022

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) wurde an der Volksabstimmung vom 25. September 2022 angenommen. Die Änderungen treten voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft.

Auf der Website des Bundes finden Sie allgemeine Informationen zur AHV 21.

Individuelle Beratungen durch die Fachpersonen der Ausgleichskasse Schwyz werden erst möglich sein, wenn der Bundesrat die Verordnungsbestimmungen veröffentlicht hat.

 

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