Individuelles Konto

Die Ausgleichskasse führt für jede beitragspflichtige Person ein Individuelles Konto (IK). Darauf werden die Jahreseinkommen, auf welche der Beitragspflichtige Beiträge leistet, eingetragen.

Für Arbeitnehmer rechnet der Arbeitgeber Ende Jahr die Lohnsummen ab und meldet, wie sich die von ihm bezahlten Beiträge auf die einzelnen Arbeitnehmer verteilen. Ist ein Versicherter für verschiedene Arbeitgeber tätig, welche die Beiträge bei unterschiedlichen Ausgleichskassen abliefern, führt jede dieser Kassen ein Individuelles Konto.

Bei Nichterwerbstätigen und Selbständigerwerbenden werden die den Beiträgen entsprechenden Einkommen eingetragen.

Wer überprüfen will, ob der Arbeitgeber die vom Lohn abgezogenen Beiträge wirklich mit der Ausgleichskasse abgerechnet hat, oder ob die Beitragsdauer lückenlos ist, kann bei der Ausgleichskasse einen Kontoauszug verlangen. Dieser wird kostenlos ausgestellt.

Bestellen Sie einen Auszug aus Ihrem individuellen Konto - schnell und einfach

InfoRegister: Meine kontoführenden Kassen

Das InfoRegister ist für die Versicherten der AHV/IV bestimmt. Damit haben Sie die Möglichkeit, durch Eingabe Ihrer 13-stelligen AHV-Nummer, welche auf dem Versicherungsausweis ersichtlich ist, sowie Ihrem Geburtsdatum diejenigen AHV-Ausgleichskassen mit Adressen anzeigen zu lassen, welche unter Ihrem Namen ein individuelles Konto führen.

Annahme Initiative 13. Altersrente

Nach der Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente informieren wir über die wichtigsten Entwicklungen. Klicken Sie hier für aktuelle Informationen.