| Ausgleichskasse Schwyz IV-Stelle Schwyz Rubiswilstrasse 8 Ibach/SZ |
Postanschrift Postfach 53, 6431 Schwyz Tel. 041 819 04 25 Fax 041 819 05 25 |
Öffnungszeiten Montag - Freitag 8 - 11.45 h, 13.30 - 17 h |
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Eine Initiative der Junior Chamber International Innerschwyz für die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Familienzulagen ausserhalb der Landwirtschaft (FAK)
Am 1. Januar 2009 traten das neue Bundesgesetz über Familienzulagen sowie das total revidierte kantonale Gesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen in Kraft. Neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben auch Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen.
Für Kinder bis zum 16. Geburtstag wird eine monatliche Zulage von 200 Franken ausbezahlt, für Kinder in Ausbildung ab dem vollendeten 16. Altersjahr bis zum Ende der Ausbildung, längstens jedoch bis zum 25. Geburtstag, eine Zulage von 250 Franken monatlich.
Zudem wird für jedes Kind eine einmalige Geburtszulage von 1'000 Franken ausgerichtet.
Für die Familienzulagen gilt das Erwerbsortsprinzip. Das heisst, man ist dem Gesetz jenes Kantons unterstellt, in dem man arbeitet. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgt die Anmeldung und Auszahlung ausschliesslich über die Arbeitgeber. Der Arbeitgeber weiss auch, welcher Familienausgleichskasse er angeschlossen ist.
Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG)
Für landwirtschaftliche Arbeitnehmer, Älpler und Kleinbauern sind die Familienzulagen auf Bundesebene geregelt. Im Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) und in den Ausführungserlassen ist der Anspruch festgelegt. Unser Merkblatt orientiert Sie über die aktuellen Eckwerte (Zulagenhöhe, Voraussetzungen, Finanzierung, Anmeldung usw.).
Weitere Informationen
6.09 - Familienzulagen in der Landwirtschaft
6.08 - Familienzulagen
Merkblatt „Familienzulagen im Kanton Schwyz“
Kantonales Gesetz über die Familienzulagen
Verordnung zum kantonalen Gesetz über die Familienzulagen
Formulare
Anmeldung für Familienzulagen (FAK)
Anmeldung für Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG)
Links
Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen