13. Altersrente

07. März 2024

Ab 2026 wird die Ausgleichskasse Schwyz eine zusätzliche Altersrente auszahlen.

Bei der Volksabstimmung am 3. März 2024 wurde die Initiative "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)" von Volk und Ständen angenommen. Es müssen nun die weiteren rechtlichen Grundlagen für die 13. Altersrente geschaffen werden. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens können sich Interessierte auf der Webseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) über den aktuellen Stand zum Thema "13. Altersrente" informieren.

Fahrplan zur Einführung der 13. Altersrente

Die rechtlichen Vorbereitungen werden vom Bund in Angriff genommen und bis etwa Herbst 2025 abgeschlossen sein. Dies erfolgt in drei Schritten:

Verfassungsanpassung: Die Schaffung des neuen Artikels 197 Ziffer 12 in der Bundesverfassung bildet die verfassungsmässige Grundlage und den Auftrag zur Einführung der 13. Altersrente.

Gesetzesanpassungen: Das Bundesparlament wird das AHV-Gesetz anpassen, um die gesetzliche Grundlage für die 13. Rente zu schaffen.

Verordnungsanpassungen: Der Bundesrat wird anschliessend die genauen Bestimmungen in der AHV-Verordnung festlegen. Die Verordnungsanpassungen und weitere technische Weisungen zur Umsetzung werden auf der zuvor genannten Homepage des Bundes veröffentlicht.

Aktive Information durch die Ausgleichskasse Schwyz ab Herbst 2025

Erst nach Abschluss der notwendigen rechtlichen und technischen Anpassungen der Gesetze und Verordnungen, voraussichtlich im Herbst 2025, wird die Ausgleichskasse Schwyz die Versicherten aktiv über die konkreten Auszahlungsmodalitäten informieren können.

Trotz des straffen Zeitplans setzen wir alles daran, die Interessen unserer Versicherten zu erfüllen. Seit über 76 Jahren arbeiten wir im Dienst der Bevölkerung und der Wirtschaft des Kantons Schwyz und werden ab 2026 die 13. Altersrente auszahlen.

 

 

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