Rückvergütung aus CO2-Abgaben: Über 2,2 Mio. Franken für Schwyzer Betriebe

11. September 2023

In den vergangenen Jahren hat der Klimaschutz in der Schweizer Politik und Wirtschaft immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die CO2-Abgabe, eingeführt vom Bund, ist ein Beispiel für Massnahmen, die dazu beitragen, die Umweltauswirkungen unserer Handlungen zu minimieren. In diesem Kontext freuen wir uns, die neuesten Aktivitäten der Ausgleichskasse Schwyz bezüglich dieser Abgabe zu teilen.

Klimaschutz durch die CO2-Abgabe
Seit 2008 erhebt der Bund eine CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe, um den Klimaschutz zu fördern und den Verbrauch von fossilen Energieträgern zu reduzieren. Diese Abgabe, oft als Lenkungsabgabe bezeichnet, fördert zudem den Einsatz von CO2-neutralen und -armen Technologien. Von den generierten Erträgen dieser Abgabe werden zwei Drittel an Bevölkerung und Wirtschaft zurückgegeben. Das restliche Drittel unterstützt energetische Sanierungen und erneuerbare Heiztechnologien über das Gebäudeprogramm.

Rückverteilung an Schwyzer Unternehmen
Für die Rückverteilung an Unternehmen sind die Ausgleichskassen zuständig. Dabei basiert die Verteilung auf der AHV-Lohnsumme der Betriebe. In diesem Kontext hat die Ausgleichskasse Schwyz im Jahr 2023 CO2-Rückvergütungen von Fr. 2'235'382.75 an Schwyzer Unternehmen vorgenommen. Diese wurde den Firmen in der 3. Quartalsrechnung gutgeschrieben, versandt am 6. September 2023.

Die CO2-Abgabe und ihre Rückverteilung sind Bestandteile der aktuellen Umweltpolitik des Bundes. Wir schätzen Ihre Aufmerksamkeit zu diesem Thema. 

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