Fachstelle Alimente

Die Ausgleichskasse Schwyz ist ab 1. Januar 2022 die neue Fachstelle Alimente und zuständig für den Vollzug:

  • der Inkassohilfe für unterhaltsberechtigte Personen mit Wohnsitz im Kanton Schwyz
  • der Alimentenbevorschussung für das unterhaltsberechtigte Kind mit Wohnsitz in einer der folgenden Gemeinden.

 

Inkassohilfe

Die Fachstelle Alimente bietet unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe beim Inkasso von Alimenten, wenn diese nicht, nicht vollständig, nicht rechtzeitig, nicht regelmässig oder überhaupt nicht bezahlt werden.

Unsere Fachpersonen beraten und informieren Sie unparteilich über Ihre Rechte, finanziellen Ansprüche und Pflichten. Sie treffen für Sie Zahlungsvereinbarungen und fordern nötigenfalls mithilfe rechtlicher Massnahmen Unterhaltsbeiträge ein.

 

Alimentenbevorschussung

Alimente sind materielle Unterhaltsbeiträge, die an Kinder sowie an geschiedene oder in ehelicher Trennung lebende Personen gezahlt werden.

Wenn Alimente nicht, nicht vollständig, nicht rechtzeitig, nicht regelmässig oder überhaupt nicht bezahlt werden, bietet die Fachstelle Alimente bzw. die Fürsorgebehörde Unterstützung beim Inkasso und/oder leistet Vorschusszahlungen.

Anmeldung Wohnsitzgemeinde

Sollte Ihre Gemeinde die Bevorschussung nicht an die Fachstelle Alimente übertragen haben, so ist die Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen.

 

Informationen zum internationalen Inkasso
 

Aufgabe der Zentralbehörde internationale Alimentensachen

Die Zentralbehörde internationale Alimentensachen ist dafür zuständig, Gesuche betreffend internationales Inkasso von den zuständigen kantonalen Behörden an die entsprechenden Empfangsstellen im Ausland weiterzuleiten und Gesuche vom Ausland an die kantonalen Behörden entgegen zu nehmen.

Zuständige Stelle im Kanton Schwyz

Im Kanton Schwyz ist die für das internationale Inkasso zuständige kantonale Behörde ab 20. Dezember 2021 die Fachstelle Alimente.

Gesuchstellende Personen mit Wohnsitz im Kanton Schwyz können bei der Fachstelle Alimente das Gesuch für Inkassohilfe stellen. 

 

Indexierung der Unterhaltsbeiträge (Teuerungsanpassung)

Sofern im massgeblichen Unterhaltstitel eine Teuerungsanpassung vorgesehen ist, sind die Unterhaltsbeträge jährlich an die Teuerung anzupassen.

Die Fachstelle Alimente bietet hinsichtlich der Berechnung der Teuerungsanpassung Unterstützung an. Gerne können Sie sich diesbezüglich bei der Fachstelle Alimente melden.