Erwerbsersatz (EO)

Erwerbsersatzordnung

Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen haben in der Schweiz oder im Ausland wohnende Personen,

  • die in der schweizerischen Armee, im militärischen Frauendienst und im Rotkreuzdienst Dienst leisten;
  • Zivildienst leisten;
  • im Zivilschutz Dienst leisten;
  • an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von Jugend und Sport teilnehmen;
  • an Jungschützenleiterkursen teilnehmen.

Die Dienstleistenden erhalten von den Rechnungsführern bzw. der Vollzugsstelle für jeden Dienst eine Meldekarte über die geleisteten Diensttage und leiten sie vollständig ausgefüllt weiter an den Arbeitgeber. Nichterwerbstätige leiten ihre Meldekarte an die kantonale Ausgleichskasse des Studienortes oder des Wohnsitzkantons weiter. Ohne Meldekarte wird keine Entschädigung ausgerichtet.