Vollmacht
Ist eine Person nicht fähig, ihre Interessen in Bezug auf Leistungen und Beiträge der Sozialversicherungen selber zu vertreten, kann sie für diese Aufgaben jemanden bevollmächtigen.
Ist eine Person nicht fähig, ihre Interessen in Bezug auf Leistungen und Beiträge der Sozialversicherungen selber zu vertreten, kann sie für diese Aufgaben jemanden bevollmächtigen.