Betreuungsentschädigung (BUE)

Ab 01.07.2021 haben erwerbstätige Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen müssen, neu Anspruch auf eine 14-wöchige Betreuungsentschädigung. Der Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten am Stück oder tageweise bezogen und zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Die Betreuungsentschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches vor dem Entschädigungsanspruch erzielt wurde. Sie wird nachschüssig pro bezogenen Anspruchsmonat ausbezahlt.

Die Betreuungsentschädigung muss erstmals mit dem offiziellen Anmeldeformular angemeldet und bei jener Ausgleichskasse eingereicht werden, bei der zuletzt Beiträge abgerechnet worden sind. Für die Folgemonate gilt es ebenfalls das offizielle Formular zu verwenden.