AHV Leistungen (AHV)
Die Alters- und Hinterlassenenrenten sowie die Hilflosenentschädigungen machen den grössten Teil der Leistungen der AHV aus. Zusätzlich erbringt die AHV aber weitere Leistungen wie
- Beiträge an Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, Lupenbrillen etc.)
- Fürsorgeleistungen an Schweizerinnen und Schweizer im Ausland
- Beiträge an die Spitex und andere gemeinnützige Institutionen der Altershilfe (Pro Senectute, Schweizerisches Rotes Kreuz etc.)
Anmeldung für eine Leistung
Grundsätzlich gilt: Keine Leistung ohne Anmeldung. Wer eine Alters- oder Hinterlassenenrente beansprucht, muss diesen Anspruch anmelden. Die Anmeldung ist in der Regel bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, bei der zuletzt Beiträge bezahlt wurden. Die Anmeldeformulare sind kostenlos bei jeder Ausgleichskasse erhältlich.
Ohne schriftliche Anmeldung können die Ausgleichskassen keine Leistungen berechnen und auszahlen,
- weil sie die Adressen ihrer Versicherten nicht kennen;
- weil der Zivilstand die Renten beeinflusst und dieser sich ändern kann;
- weil die Versicherten den Ausgleichskassen mitteilen müssen, ob sie ihre Rente vorbeziehen oder aufschieben möchten;
- weil die Versicherten die Auszahlungsadresse bekannt geben müssen.
Weitere Informationen finden Sie in den einzelnen Leistungsbereichen.