Prämienverbilligung

Diese provisorische Online-Berechnung dient als Orientierungshilfe, ob voraussichtlich ein Anspruch auf Prämienverbilligung für das Jahr 2025 besteht.

Die provisorische Berechnung erfolgt aufgrund der minimalen Höchsteinkommen im Kanton Schwyz (für Kinder unter 11 Jahren, Mietzinsregion 3). Je nach Familienkonstellation (Kinder über/unter 11 Jahren) und der Mietzinsregion können sich diese Höchstwerte verändern, bzw. erhöhen.

Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, einen Antrag auf Prämienverbilligung einzureichen.

Füllen Sie die Felder mit Ihren Familienverhältnissen am 1. Januar dieses Jahres und den Zahlen aus der Steuerperiode 2022 aus.

Berechnung der Prämienverbilligung

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