Reisekosten
Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die bei versicherten Personen im Rahmen der Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen entstehen.
Die IV übernimmt in der Regel die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen umfassen:
- medizinische Massnahmen
- Integrationsmassnahmen
- berufliche Eingliederung
- Anpassung oder Reparatur von Hilfsmitteln