Umrechnung von Nettolöhnen

Werden Nettolöhne ausbezahlt, sind diese zur Abrechnung der AHV/IV/EO/ALV-Beiträge in Bruttolöhne umzurechnen. Werden neben den vollen AHV/IV/EO/ALV-Beiträgen auch der BVG-Arbeitnehmeranteil und/oder die Steuern des Arbeitnehmenden vom Arbeitgeber übernommen, so sind die entsprechenden Beträge vor der Umrechnung zum Nettolohn hinzuzurechnen.

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