Personen in Ausbildung und Studierende gelten als Nichterwerbstätige und entrichten ihre Beiträge direkt über die Lehranstalt.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „AHV Beiträge“ und an unserem online-Schalter.
Für Kinder und Jugendliche in Ausbildung sind verschiedene Unterstützungsbeiträge vorgesehen:
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter AHV-Leistungen, „Familienzulagen“ und an unserem online-Schalter.
Die obligatorische Krankenversicherung nimmt in der Beitragserhebung keine Rücksicht auf die wirtschaftliche Situation des Versicherten. Das kann zu erheblichem finanziellen Druck führen. Auch Personen in Ausbildung und Studium können Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Bei Familien wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geprüft. Die Ausgleichskasse informiert regelmässig über die Voraussetzungen für eine Prämienverbilligung und die Frist zur Einreichung des Antrages.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „Prämienverbilligung“ und an unserem online-Schalter.
Ebenso haben Personen in Ausbildung und Studium während Militär-, Zivilschutz- oder Zivildiensten Anspruch auf Erwerbsersatz. Sie leiten Ihre Meldekarte an die kantonale Ausgleichskasse des Studienortes weiter. Ohne Meldekarte wird keine Entschädigung ausgerichtet.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „Erwerbsersatz“ und an unserem online-Schalter.
Bei versicherten Personen, die gesundheitlich bei der Ausbildung eingeschränkt sind, kann ein Anspruch auf Leistungen der IV entstehen. Je nach Lebenssituation, Art der gesundheitlichen Probleme und der individuellen Bedürfnisse der versicherten Person, zieht die IV-Stelle verschiedene Massnahmen, beispielsweise Hilfsmittel, in Betracht.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „Invalidenversicherung“ und an unserem online-Schalter.