Administrative Entlastung für Unternehmen: Unterjährige Meldepflicht entfällt

24. Mai 2016

Arbeitgeber müssen neu eintretende Mitarbeitende neu nur noch Ende Jahr der Ausgleichskasse melden.

Ab dem 1. Juni 2016 müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber neu eintretende Mitarbeitende nicht mehr innert 30 Tagen bei der Ausgleichskasse melden. Es genügt, die Mitarbeitenden jeweils Ende Jahr in der Lohnbescheinigung aufzuführen.

Der Bundesrat hat diese Änderung in Kraft gesetzt. Sie bringt den Unternehmen eine spürbare administrative Entlastung. Zudem wird auch der bisher zuhanden der Mitarbeitenden ausgestellte Versicherungsnachweis aufgehoben.

Eine Ausnahme gibt es: Neue Mitarbeitende, die noch keine AHV-Nummer haben, müssen weiterhin innert 30 Tagen nach Stellenantritt der Ausgleichskasse gemeldet werden.

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