Bezug von Ausbildungszulagen neu bereits ab 15 Jahren

04. August 2020

Neu können für Kinder bereits ab 15 Jahren Ausbildungszulagen bezogen werden, sofern sie eine nachobligatorische Ausbildung besuchen. Die Ausbildungszulage berägt im Kanton Schwyz 270 Franken monatlich.

Das Bundesparlament hat verschiedene Änderungen im Familienzulagengesetz beschlossen. Diese sind ab dem 1. August 2020 in Kraft.

Im Kanton Schwyz betragen die Kinderzulagen monatlich 220 Franken. Die Ausbildungszulagen liegen bei 270 Franken. Sie werden für Kinder zwischen 16 und 25 Jahren in Ausbildung ausbezahlt. Neu können Kinder bereits ab 15 Jahren die höhere Ausbildungszulage erhalten, wenn sie eine nachobligatorische Ausbildung absolvieren. Weitere Informationen gibt's im Merkblatt.

Neu haben zudem auch arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, Anspruch auf Familienzulagen.

Zurück