Der Hintergrundbericht 2016 zu den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ist erschienen

06. Juni 2017

Die Ausgleichskasse Schwyz hat im Jahr 2016 66.7 Mio. Franken Ergänzungsleistungen (EL) an 3'570 Bezügerinnen und Bezüger ausgerichtet. Weitere Informationen gibt es im EL-Hintergrundbericht 2016.

Personen, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen, haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). EL sollen zusammen mit den Leistungen aus allen drei Säulen (AHV/IV, berufliche Vorsorge und Selbstvorsorge) den Existenzbedarf der AHV- oder IV-Rentnern decken. Ob ein Anspruch auf EL besteht, hängt unter anderem auch vom Vermögen und Einkommen ab.

Im Jahr 2016 richtete die Ausgleichskasse Schwyz 66.7 Mio. Franken EL aus. Ende Jahr bezogen 3'570 AHV- oder IV-Rentner Ergänzungsleistungen. Weitere Zahlen, Fakten und Hintergründe können dem EL-Bericht 2016 entnommen werden.

Ergänzungsleistungen werden vollumfänglich aus Steuergeldern finanziert. Von den Gesamtausgaben trägt der Bund 24.7 %, Kanton und Gemeinden leisten einen Anteil von je 37.65 %.

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