Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Zahlen und Hintergründe 2015

03. Mai 2016

Die Ausgleichskasse Schwyz erstellt jährlich einen interessanten Hintergrundbericht mit umfassenden und transparenten Zahlen und Fakten rund um die Ergänzungsleistungen.

Personen, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen, haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Ergänzungsleistungen sollen zusammen mit der 1. Säule (AHV/IV), der 2. Säule (berufliche Vorsorge) und der 3. Säule (Selbstvorsorge) den Existenzbedarf der AHV- oder IV-Rentner decken. Ob ein Anspruch auf EL besteht, hängt vom Vermögen und Einkommen ab.

Im Jahr 2015 richtete die Ausgleichskasse Schwyz 63.7 Mio. Franken EL aus. Ende Jahr bezogen 3‘498 AHV- oder IV-Rentner im Kanton Schwyz eine laufende Ergänzungsleistung. Weitere Zahlen, Fakten und Hintergründe können dem EL-Bericht 2015 entnommen werden.

Ergänzungsleistungen werden vollumfänglich aus Steuergeldern finanziert. Von den Gesamtausgaben trägt der Bund 24.4 %. Kanton und Gemeinden leisten einen Anteil von je 37.8 %.

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