Erinnerung: Lohndeklaration bis Ende Januar einreichen

26. Januar 2021

Die Frist zur Einreichung der Lohndeklaration 2020 läuft am 30. Januar 2021 ab. Wird diese Frist nicht eingehalten, fallen Verzugszinsen an. Die Lohndeklaration kann papierlos und bequem via Online-Portal AHVeasy eingereicht werden.

Anfang Dezember haben die Schwyzer Arbeitgeber Unterlagen für die Lohndeklaration 2020 erhalten. Wir erinnern Sie daran, dass die Formulare bis zum 30. Januar 2021 bei der Ausgleichskasse Schwyz eingereicht werden müssen. Wird diese Frist nicht eingehalten, fallen Verzugszinsen an.

Möchten Sie die Lohndeklaration papierlos und bequem online erstellen und übermitteln? Kein Problem. Nutzen Sie dafür das kostenlose Online-Portal AHVeasy. Arbeitgeber halten mit AHVeasy ihren administrativen Aufwand noch kleiner und können die Korrespondenz mit der Ausgleichskasse online abwickeln.

Das Formular zur Lohndeklaration steht Ihnen auch auf unserer Webseite zur Verfügung. Auch fürs 2021 gilt: Melden Sie uns Mutationen wie Ein- und Austritte von Mitarbeitenden mit Familienzulagen und Änderungen der Lohnsummen umgehend. Entsprechende Formulare stehen in unserem Online-Schalter zur Verfügung.

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