Fachstelle Alimente bei der Ausgleichskasse SZ startklar

17. Dezember 2021

Die Ausgleichskasse Schwyz ist ab 1. Januar 2022 neu als Fachstelle Alimente aktiv. Die Fachstelle bearbeitet die Inkassohilfe im ganzen Kanton und die Alimentenbevorschussung im Auftrag von 19 Schwyzer Gemeinden.

Scheidungen, Trennungen und Abwesenheit eines Elternteils können Familien in eine finanzielle Notsituation bringen. Mit dem Alimenteninkasso und der Bevorschussung der Alimente kann der Staat in diesen Fällen eine gewisse Unterstützung und Hilfe anbieten. Der Bundesrat hat im Jahr 2019 die Inkassohilfe bei Alimenten neu aufgegleist. Die Bundesverordnung regelt die Rahmenbedingungen für die Inkassohilfe umfassend und schreibt vor, dass die Inkassohilfe in den Kantonen durch eine Fachstelle durchzuführen ist. Auf dieser Grundlage wurde im Kanton Schwyz eine Totalrevision des Gesetzes über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen in die Wege geleitet. Die neuen Bestimmungen des Bundes und des Kantons treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

Ab Januar 2022 ist neu die Ausgleichskasse Schwyz als Fachstelle Alimente für den Vollzug der Inkassohilfe tätig. Dies beinhaltet persönliche und kostenlose Beratungsgespräche, die Berechnung der aktuellen Unterhaltsbeiträge, das Inkasso im In- und Ausland, die Weiterleitung der eingegangenen Gelder sowie weitere anspruchsvolle Aufgaben.

Die Gemeinden haben die Möglichkeit, die Alimentenbevorschussung im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung an die Ausgleichskasse Schwyz zu übertragen. 19 Schwyzer Gemeinden haben diese Möglichkeit wahrgenommen. 11 Gemeinden führen die Bevorschussung weiterhin selbst durch. 

Die Ausgleichskasse Schwyz erweitert damit ihre Angebotspalette für die Bevölkerung im Kanton Schwyz. Sie ist schweizweit die erste Ausgleichskasse, welche diese Dienstleistungen der sozialen Sicherheit anbietet.

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