Hintergrundbericht Prämienverbilligung

31. März 2016

Die Ausgleichskasse Schwyz erstellt jährlich einen umfassenden Hintergrundbericht zum Bereich der Prämienverbilligung. Der Bericht enthält transparente Zahlen und Fakten.

Wer in der Schweiz lebt, ist verpflichtet, sich bei einer Krankenkasse versichern zu lassen. Die Prämien der Krankenkassen werden ohne Rücksicht auf das Einkommen oder Vermögen der Versicherten erhoben. Da dies zu einer grossen finanziellen Belastung führen kann, gibt es die individuelle Prämienverbilligung (IPV). Sie soll Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen die Prämienlast erleichtern. Die IPV werden von Bund, Kanton und Gemeinden gemeinsam finanziert.

Im Jahr 2015 gingen bei der Ausgleichskasse Schwyz 23‘885 Anmeldungen für eine Prämienverbilligung ein. 34‘029 Schwyzerinnen und Schwyzer erhielten Verbilligungen in einer Gesamthöhe von über 61 Millionen Franken. Weitere Informationen können dem Hintergrundbericht zur IPV und Obligatoriumskontrolle 2015 entnommen werden.

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