Prämienverbilligung: über 23'000 Personen direkt informiert

20. April 2016

Die individuelle Prämienverbilligung vermindert die Belastung der Krankenkassenprämien bei Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Die Krankenkassenprämien werden ohne Rücksicht auf das Einkommen oder Vermögen der Versicherten erhoben. Die individuelle Prämienverbilligung vermindert die Belastung der Krankenkassenprämien bei Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben.

Die Ausgleichskasse Schwyz hat in den letzten Tagen rund 23‘000 Steuerpflichtige, die voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben, persönlich angeschrieben und ihnen ein Formular und eine Broschüre zugestellt.

Die Anmeldung für die Prämienverbilligung erfolgt jeweils im Vorjahr. Für das Jahr 2017 muss das Anmeldeformular bis spätestens 30. September 2016 bei der Ausgleichskasse Schwyz eingereicht werden. Auf Anmeldungen nach dem 30. September 2016 kann nicht mehr eingetreten werden.

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