Rückverteilung CO2-Abgaben

10. August 2016

Die Ausgleichskasse Schwyz hat Schwyzer Unternehmen fast 2 Mio. Franken aus den CO2-Abgaben zurückerstattet.

Der Bund erhebt seit 2008 eine CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen wie z.B. Heizöl, Erdgas oder Kohle, die energetisch genutzt werden. Die CO2-Abgabe ist eine sogenannte Lenkungsabgabe. Sie führt zu höheren Preisen und schafft dadurch einen Anreiz, mit fossilen Brennstoffen sparsam umzugehen.

Rund zwei Drittel der Abgabeerträge werden verbrauchsunabhängig der Bevölkerung und der Wirtschaft zurückverteilt. Ein Drittel der Erträge fliesst in ein Programm für Massnahmen, die dazu führen, die CO2-Emissionen bei Gebäuden zu reduzieren.

Die Rückverteilung an die Wirtschaft erfolgt durch die Ausgleichskassen. Sie nehmen diese im Auftrag des Bundes an die bei ihnen angeschlossenen Arbeitgeber vor. Die Rückverteilung erfolgt proportional zur abgerechneten AHV-Lohnsumme. Im Jahr 2016 betrug die Summe aller CO2-Rückvergütungen bei der Ausgleichskasse Schwyz Fr. 1‘921‘523.30. Die Vergütung erfolgte im Juni.

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