Sozialversicherungsbeiträge für Haushaltshilfen
21. Januar 2015
Wer im Haushalt eine Hilfe einstellt (Raumpflegerin, Kindermädchen etc.) ist verpflichtet,Sozialversicherungsbeiträge für diese Person abzurechnen. Die Abrechnungspflicht istobligatorisch und wichtig, um Beitragslücken zu vermeiden.
Für die Abrechnung der meist kleinen Lohnsummen empfehlen wir Ihnen das vereinfachte Abrechnungsverfahren. In diesem Verfahren können nicht nur die Sozialversicherungsbeiträge sondern auch die für den Arbeitnehmenden anfallenden Steuern direkt und unkompliziert mit uns abgerechnet werden.
Falls Sie im Jahr 2014 Personen im Haushalt beschäftigt haben und diese noch nicht bei unserer Ausgleichskasse angemeldet waren, bitten wir Sie, dies umgehend nachzuholen.
- Anleitung vereinfachtes Abrechnungsverfahren
- Anmeldeformular vereinfachtes Abrechnungsverfahren
- Merkblatt zum vereinfachten Abrechnungsverfahren